Code of Conduct

EUROFAMILY: CODE OF CONDUCT

1. PRÄAMBEL

Verhaltenskodex zur gesellschaftlichen Verantwortung von Eurofamily

Als Interessenverbund führender Sport- und Outdoor-Fachhändler übernehmen wir gesellschaftliche Verantwortung, indem wir unsere Geschäftstätigkeiten hohen sozialen, ethischen und ökologischen Ansprüchen unterwerfen und umwelt- und sozialverträgliche Produkte in unser Sortiment aufnehmen.

Der Verhaltenskodex gilt für Unternehmer, Geschäftsführung und alle Mitarbeiter*innen der eurofamily. Er orientiert sich neben der gültigen deutschen und europäischen Rechtsprechung an den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (www.unglobalcompact.org) und den ILO-Kernarbeitsnormen (www.ilo.org). Konkrete Vorgaben sind die Einhaltung international anerkannter Menschen- und Arbeitnehmerrechte, die Ächtung von Kinder- und Zwangsarbeit, die Einhaltung gesetzlicher Normen und Umweltrichtlinien sowie die Einhaltung und Förderung von ethischem Verhalten.

Der Code of Conduct steht als Instrument zur Verfügung und zeigt Verantwortungsfelder unternehmerischen Handelns (sozial, ökologisch und ethisch) auf. In seiner Funktion bietet er einen Orientierungsrahmen für unsere und wiederum deren Geschäftspartner*innen und wir empfehlen die Anwendung.

2. SOZIALES MITEINANDER

Beitrag zur Gesellschaft

Wir verstehen uns als Teil der Gesellschaft, in der wir unternehmerisch tätig sind. Wir tragen durch unser geschäftliches Handeln zu deren Wohlergehen, Förderung und nachhaltiger Entwicklung bei. Wir berücksichtigen mittelbare und unmittelbare Auswirkungen unserer geschäftlichen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt und bemühen uns, diese in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.

Menschen- und Arbeitsrechte
Die Einhaltung der nationalen und internationalen Menschen- und Arbeitsrechte ist ein Grundpfeiler der eurofamily Philosophie. Wir bestehen auf die Einhaltung der UN-Menschenrechtserklärung und setzen voraus, dass diese in der gesamten Lieferkette – auch unter Berücksichtigung mittelbarer Zulieferer – gewahrt wird. Die Leistungen entsprechen mindestens den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Vergütung (Mindestlohn), Sozialleistungen und Arbeitszeiten.

Diskriminierung
In unserer Unternehmenskultur legen wir großen Wert auf Diversität und Miteinander. Niemand darf aufgrund folgender Eigenschaften benachteiligt werden: ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Hautfarbe, politische Überzeugung, Schwangerschaft, körperliche oder geistige Einschränkung oder aufgrund der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Die Würde jeder Einzelnen und jedes Einzelnen sowie die Persönlichkeitsrechte sind zu respektieren. Organisationen, die oben genannte Werte nicht fördern oder die Verfassung in Frage stellen, können wir nicht akzeptieren.

Kinder- und Zwangsarbeit
Unter keinen Umständen akzeptieren und unterstützen wir Kinderarbeit. Wir handeln im Mindestmaß nach den Festlegungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Arbeit, die in irgendeiner Form erzwungen wird oder Züge von Sklaverei, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder sonstiger unfreiwilliger Arbeit enthält, ist für uns ebenfalls inakzeptabel.

Gesundheits- und Arbeitsschutz
Für unsere Mitarbeiter*innen schaffen wir ein sicheres, hygienisches Arbeitsumfeld und treffen alle möglichen Vorsorgemaßnahmen, um Unfälle, Verletzungen und Gesundheitsschäden zu vermeiden. Die Einhaltung des Mindestmaßes der örtlich gesetzlichen Vorschriften bezüglich Gesundheits- und Arbeitsschutzes erwarten wir auch von unseren Geschäftspartner*innen.

Faire Arbeitsbedingungen
Die nationalen Bestimmungen zu Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden. Unsere Mitarbeiter*innen haben das Recht auf Ruhepausen, auf gesetzliche Feiertage und auf Informationen über die geltenden Arbeitsbedingungen vor Arbeitsantritt. Es herrscht überall ein menschenwürdiger Umgang: Wir akzeptieren Missbrauch, Belästigung und Einschüchterung nicht.

Vereinigungsfreiheit
Alle Mitarbeiter*innen haben das Recht, Organisationen zu bilden, beizutreten oder zu verwalten. (Art. 9 GG) Wir handeln stets nach den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO, Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98)

3. ÖKOLOGISCHES HANDELN

Umweltschutz
Der verantwortungsvolle Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen wird immer bedeutsamer. Wir sind uns der aktuellen ökologischen Herausforderungen bewusst und beleuchten unsere internen Prozesse und Arbeitsabläufe kontinuierlich, um unseren CO2 -Fußabdruck zu minimieren.

Ebenfalls motivieren wir unsere Lieferant*innen dazu, möglichst nachhaltig zu handeln. Wir achten hier neben der Reduktion der Treibhausgasemissionen auf den Wasserverbrauch bei der Produktion, den Einsatz von Pestiziden, die Transportwege und die Abfallentsorgung.

Tierschutz
Um die Grundsätze des Tierschutzes zu wahren, achten wir auf artgerechte Tierhaltung und -nutzung und bemühen uns, tierische Produkte wie Leder, Wolle und Daune zu reduzieren. Wir orientieren uns an den jeweils führenden Zertifikaten, um bei allen Produkten tierischen Ursprungs auf Standards zu achten.

4. ETHISCHES HANDELN

Bestechung und Korruption
Wir lehnen jede Form der Bestechung, Korruption oder sonstige unberechtigte Vorteilsgewährung gegenüber Partner*innen, Amtsträger*innen oder sonstigen Dritten ab. Somit tragen wir zur Förderung von Transparenz, Rechenschaftspflicht, Verantwortung, Offenheit und Integrität bei.

Datenschutz
Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist der sorgfältige, verantwortungsvolle und transparente Umgang mit während des Geschäftsprozesses erhobenen personenbezogenen Daten von Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Geschäftspartner*innen.

Fairer/Freier Wettbewerb
Wir fördern fairen und freien Wettbewerb. Aus diesem Grund unterlassen wir rechtswidrige Absprachen und Vereinbarungen über unsere Preisgestaltung, Konditionen oder die Strategien in der Kund*innenbeziehung sowie den Austausch sensibler Informationen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflussen.

5. ANERKENNUNG
Geschäftspartner*innen unterstützen sich gegenseitig darin, ihre Lieferkette so zu gestalten, dass die Menschen- und Arbeitnehmerrechte beachtet und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich verbessert werden. Deshalb ist der vorliegende Code of Conduct von Geschäftspartner*innen bei ihrem eigenen Handeln zu beachten und diesen an ihre Lieferant*innen weiterzugeben, um sie zur sinngemäßen Anwendung des Code of Conduct zu ermutigen.

 

Stand: Februar 2023